Beauftragung einer Gutachtenerstellung

Die erste Kontaktaufnahme findet i.d.R. telefonisch statt. In dem Telefonat werden folgende Punkte besprochen:

  • Grund der Gutachtenerstellung
  • Welche Objektart ist zu bewerten
  • Soll ein Formulargutachten oder ein gerichtsfestes Gutachten erstellt werden
  • Kosten
  • zu welchem Wertermittlungsstichtag soll der Verkehrswert ermittelt werden
  • Zeitpunkt der Ortsbesichtigung
  • Zeitpunkt der Gutachtenfertigstellung
  • Welche Unterlagen kann der Auftraggeber zur Verfügung stellen

Im Anschluss werde ich Ihnen eine Auftragsbestätigung zusenden. In der Auftragsbestätigung werden die Kosten, der Termin der Ortsbesichtigung und der absehbare Zeitpunkt der Gutachtenfertigstellung noch einmal mitgeteilt. Mit der Auftragsbestätigung können Sie Verfahrensbeteiligten (Rechtsanwälte, Finanzamt, …) nachweisen, dass der Auftrag zur Feststellung des Verkehrswerts vergeben wurde.

Der Auftragsbestätigung ist eine Auftragserteilung beigefügt. Diese ist vom Eigentümer der Immobilie zu unterschreiben und per E-Mail oder per Post zurückzusenden. Mit der unterschriebenen Auftragserteilung werde ich bevollmächtigt, erforderliche Unterlagen (Grundbuchauszug, Bauakte, Baulastenauskunft, …) bei den zuständigen Behörden für den Bewertungsfall einzuholen.

Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

An der Niers 31
47608 Geldern

Telefon: +49 2831 132789
Telefax: +49 2831 132791