Gerichtsfeste Gutachten – Bewertungsanlässe
Grundsätzlich sollte ein Verkehrswertgutachten für jeden nachvollziehbar sein. Das gerichtsfeste Gutachten ist entsprechend aufgebaut. Gerichtsfeste Gutachten werden zwingend in folgenden Fällen erstellt:
Jedem Käufer, Verkäufer oder sonstigem Beteiligten, der eine höchstmögliche Rechtssicherheit wünscht, ist ebenfalls zu dieser Form des Gutachtens zu raten.
Wie bei jeder anderen Gutachtenform wird das Bewertungsobjekt vom Sachverständigen vor Ort besichtigt. Der Sachverständige nimmt dabei insbesondere den Zustand des/der Gebäude in Augenschein. Die Eigentümer/Auftraggeber werden vom Sachverständigen zusätzlich nach augenscheinlich nicht unmittelbar sichtbaren Bauschäden und Baumängeln befragt.
Die notwendigen weiteren Informationen wie öffentlich-rechtliche Belastungen (Baulasten, Denkmalschutz, …) und privat-rechtliche Belastungen (Grundbucheintragungen in Abteilung II) werden grundsätzlich bei den zuständigen Behörden schriftlich eingeholt, sodass diesbezüglich Rechtssicherheit besteht. Lediglich Auskünfte zu bestehenden Miet- oder Pachtverhältnissen oder bestehenden privat-rechtlichen Verträgen mit Dritten werden durch eine Befragung der Beteiligten ermittelt.

Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung
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