Kostenstruktur und Leistungsumfang
Gerichtsfestes Gutachten
Die Honorarkosten setzten sich aus einem Grundhonorar, aus einem Zeitaufwand für Zusatzleistungen, Auslagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer zusammen. Das Honorar wird i.d.R. im Vorfeld besprochen und vereinbart. Eine grobe Orientierung kann nachfolgender Aufstellung entnommen werden
Grundhonorar
Verkehrswert
bis 300.000 €
Grundhonorar (ohne USt.)
2.000 €
Verkehrswert
bis 500.000 €
Grundhonorar (ohne USt.)
2.500 €
Verkehrswert
bis 1.000.000 €
Grundhonorar (ohne USt.)
3.000 €
Verkehrswert
bis 1.500.000 €
Grundhonorar (ohne USt.)
3.500 €
Zusatzleistungen
Sollten im Zug der Bearbeitung zusätzlich zu erbringende Leistungen erforderlich werden, werden diese zusätzlich nach Zeitaufwand (150 €/Std. + USt.) abgerechnet. Zusatzleistungen sind z. B. Gebäudeaufmaß, Bewertung zu einem zweiten Stichtag, Bewertung von Nießbrauch- oder Wohnungs- oder sonstigen Rechten, Einsicht in die Bauakte, Einsicht in die Grundakte beim Amtsgericht, mehre Nutzungseinheiten, … .
Auslagen
Im Rahmen der Gutachtenerstellung werden gebührenpflichtige Behördenauskünfte (Grundbuchauszug, Bauakte, Baulastenauskunft, Auszug aus der Kaufpreissammlung, …) eingeholt. Diese Gebühren werden als Auslagen abgerechnet. Hinzu kommen eigene Auslagen (Fahrtkosten, Porto, Gutachtenausfertigungen, …).
Umsatzsteuer
Bei den vorgenannten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich erhoben.
Formulargutachten
Die Kosten eines Formulargutachtens werden individuell vereinbart.

Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung
An der Niers 31
47608 Geldern
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