Kostenstruktur und Leistungsumfang

Gerichtsfestes Gutachten

Die Honorarkosten setzten sich aus einem Grundhonorar, aus einem Zeitaufwand für Zusatzleistungen, Auslagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer zusammen. Das Honorar wird i.d.R. im Vorfeld besprochen und vereinbart. Eine grobe Orientierung kann nachfolgender Aufstellung entnommen werden

Grundhonorar

Verkehrswert

bis 300.000 €

Grundhonorar (ohne USt.)

2.000 €

Verkehrswert

bis 500.000 €

Grundhonorar (ohne USt.)

2.500 €

Verkehrswert

bis 1.000.000 €

Grundhonorar (ohne USt.)

3.000 €

Verkehrswert

bis 1.500.000 €

Grundhonorar (ohne USt.)

3.500 €

Zusatzleistungen

Sollten im Zug der Bearbeitung zusätzlich zu erbringende Leistungen erforderlich werden, werden diese zusätzlich nach Zeitaufwand (150 €/Std. + USt.) abgerechnet. Zusatzleistungen sind z. B. Gebäudeaufmaß, Bewertung zu einem zweiten Stichtag, Bewertung von Nießbrauch- oder Wohnungs- oder sonstigen Rechten, Einsicht in die Bauakte, Einsicht in die Grundakte beim Amtsgericht, mehre Nutzungseinheiten, … .

Auslagen

Im Rahmen der Gutachtenerstellung werden gebührenpflichtige Behördenauskünfte (Grundbuchauszug, Bauakte, Baulastenauskunft, Auszug aus der Kaufpreissammlung, …) eingeholt. Diese Gebühren werden als Auslagen abgerechnet. Hinzu kommen eigene Auslagen (Fahrtkosten, Porto, Gutachtenausfertigungen, …).

Umsatzsteuer

Bei den vorgenannten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich erhoben.

Formulargutachten

Die Kosten eines Formulargutachtens werden individuell vereinbart.

Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

An der Niers 31
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