Qualifikation als Sachverständiger und Gutachter
Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung des Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Nach der Gründung des Büros im Jahr 2001 wurde ich mit dem Nachweis der besonderen Sachkunde im März 2015 von der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg – Wesel – Kleve zu Duisburg auf dem Fachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ öffentlich bestellt und vereidigt. Die besondere Sachkunde wird von der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg – Wesel – Kleve zu Duisburg im Abstand von 5 Jahren überprüft.
Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024
Seit 2008 bin ich berechtigt, den Titel „Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten, ZIS Sprengnetter Zert (AI)“ zu führen. Die Zertifizierung und die Prüfung erfolgte auf der Grundlage des vom zuständigen Sektorkomitee der TGA (Trägergemeinschaft für Akkreditierung) verabschiedeten Normativen Dokuments (Bereich: Immobilienbewertung) und der DIN EN ISO/IEC 17024. Die Qualifikation ist alle 5 Jahre durch eine Rezertifizierungsprüfung nachzuweisen.
Qualitätssicherung
Sowohl der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als auch der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige ist zur jährlichen Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch verpflichtet.

Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung
An der Niers 31
47608 Geldern
Telefon: +49 2831 132789
Telefax: +49 2831 132791