Qualifikation

Die Berufsbezeichnungen "Sachverständiger" und "Gutachter" sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Auftraggeber die Qualifikation und die Qualitätssicherung "seines" Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Zur Vorbereitung auf die Prüfung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken habe ich in den Jahren 2013 und 2014 an dem IfS-Zertifikatslehrgang (Institut für Sachverständigenwesen) teilgenommen und im März 2014 mit der Qualifikation "Immobilienbewerter (IfS) abgeschlossen.

Im November 2014 und Februar 2015 habe ich in dem Überprüfungsverfahren der IHK die besondere Sachkunde auf dem Fachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" nachgewiesen. Daraufhin wurde ich im März 2015 von der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg - Wesel - Kleve zu Duisburg auf dem Fachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" öffentlich bestellt und vereidigt. Im Jahr 2019 wurde die besondere Sachkunde von der Niederrheinischen Industrie- und Handleskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg überprüft und bestätigt. Daraufhin wurde ich auf dem vorgenannten Fachgebiet bis zum 31.12.2024 erneut öffentlich bestellt und vereidigt.

Zertifikat IfS 2014 

Bestellungsurkunde 2015

Bestellungsurkunde 2019

Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024

Im Dezember 2008 habe ich die Abschlussprüfung zum "Zertifizierten Sachverständigen" absolviert und bin seitdem unter der Reg.-Nr. 0803-013 zugelassen und berechtigt, den Titel "Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten, ZIS Sprengnetter Zert (AI)" zu führen. Die Zertifizierung und die Prüfung erfolgte auf der Grundlage des vom zuständigen Sektorkomitee der TGA (Trägergemeinschaft für Akkreditierung) verabschiedeten Normativen Dokuments (Bereich: Immobilienbewertung) und der DIN EN ISO/IEC 17024. In den Jahren 2013 und 2018 erfolgte die Rezertifizierung und die Bestätigung der Qualifikation.

Zertifizierung 2008

Rezertifizierung 2013

Rezertifizierung 2018

Qualitätssicherung

Sowohl der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als auch der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige ist zur jährlichen Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch verpflichtet. Weiterhin werden von der Bestellungskörperschaft und der Zertifizierungsstelle regelmäßige Überprüfungen des Sachverständigen durchgeführt.  


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