Honorar

Bisher existierte zur Vergütung der Ingenieure für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken eine gesetzliche Grundlage. Maßgeblich hierfür war § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese Bestimmung ist am 17.08.2009 außer Kraft getreten.

Dies hat den Vorteil, dass sich nunmehr das Honorar nach dem erforderlichen Aufwand orientieren kann, der für das Verkehrswertgutachten erforderlich ist.

Wie aufwendig ein Verkehrswertgutachten ist hängt u. a. von

In einem telefonischen oder persönlichen Gespräch berate ich Sie gerne, welche Gutachtenform für Ihre Belange in Frage kommt. Man unterscheidet zwischen Formulargutachten, Kurzgutachten und gerichtsfesten Gutachten. Art und Umfang der vorgenannten Gutachtenformen entnehmen Sie bitte den Beispielgutachten im Menü „Beispielgutachten“.

Typische Objektarten sind Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Wohnungs- und Teileigentum, Gewerbeobjekte und unbebaute Grundstücke. Die Objektarten unterscheiden sich jeweils in der Grundstücksgröße und der auf dem Bewertungsgrundstück vorhandenen Anzahl von Gebäuden. Es liegt somit nahe, dass ein Reihenhausgrundstück einen geringen Zeitaufwand erfordert als ein Gewerbegrundstück mit mehreren Betriebsgebäuden.

Neben dem Grundstück und den aufstehenden Gebäuden können Rechte, Beschränkungen und Lasten den Verkehrswert beeinflussen. Beispiele hierfür sind z. B. Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte, Pflegeverpflichtungen, Grunddienstbarkeiten, Baulasten, Erbbaurechte, ...Zusätzlich zu berücksichtigende Rechte, Beschränkungen und Lasten erhöhen den erforderlichen Zeitaufwand.

Teilweise sind an den Bewertungsobjekten erhebliche Bauschäden und Baumängel erkennbar. Diese unterscheiden sich in der Art und dem Umfang. Im Rahmen der Gutachtenerstellung sind die Instandsetzungs-, Renovierungs- oder Modernisierungskosten zu kalkulieren und im Gutachten zu berücksichtigen.

Für die Erstellung des Gutachtens werden dem Sachverständigen vom Auftraggeber u. a. Grundbuchauszüge, Flurkarten, Gebäudegrundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Berechnungen zum Bruttorauminhalt des oder der Gebäude, Bebauungsplanauszüge, … zur Verfügung gestellt. Kann der Auftraggeber diese Unterlagen nicht bereitstellen, werden die benötigten Unterlagen bei den jeweiligen Behörden beantragt. Kann der Auftraggeber oder die zuständige Behörde z. B. die benötigten Gebäudegrundrisse nicht vorlegen, so ist der Grundriss des Gebäudes vom Sachverständigen vor Ort aufzumessen. Dies erhöht den erforderlichen Zeitaufwand.

  1. Zu den Nebenkosten zählen z. B. Fahrtkosten, Auslagen für Behördenauskünfte (Altlasten, Baulasten, Bauakte, Flurkarte, Grundbuchblatt, ...), Kosten für zusätzliche Mehrausfertigungen des Gutachtens und Auslagen für Telefon- und Porto. Diese Kosten liegen erfahrungsgemäß zwischen 50 € und 200 €.

ab.

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Der Stundensatz beträgt 125 € + USt. . Die nachfolgend genannten Kosten dienen ausschließlich der groben Orientierung. Sie können aufgrund der vorgenannten Objektbesonderheiten u. U. stark abweichen.

Formulargutachten =
  • Stundenaufwand + USt. + Auslagen
Wann ist ein Formulargutachten sinnvoll?

Kurzgutachten für Betreuungsgerichte =
  • 1.428 € inkl. USt. + Auslagen
  • (1.200 € + Auslagen + USt.)
Wann ist ein Kurzgutachten sinnvoll?

gerichtsfestes Gutachten =
  • 2.380 € inkl. USt. + Auslagen
  • (2.000 € + Auslagen + USt.)
Wann ist ein gerichtsfestes Gutachten sinnvoll?

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